Die Eintragung ist nur fr Gegenstnde wie Maschinen, Gerte oder Einrichtungen, die gefhrliche Gter als Rckstand enthalten oder fr ein nicht trennbares Element einer Maschine oder eines Gertes anzuwenden. Sie darf nicht fr Gegenstnde verwendet werden, fr die ein technischer Name schon in der Gefahrgutliste aufgefhrt ist. Gegenstnde, die unter dieser Eintragung befrdert werden, drfen nur gefhrliche Gter, die in bereinstimmung mit den Vorschriften des Kapitels 3.4 erlaubt sind (begrenzte Mengen), enthalten. Die Menge der gefhrlichen Gter in den Gegenstnden darf nicht die Menge, wie sie in Spalte 7a der Gefahrgutliste fr jedes gefhrliche enthaltene Gut aufgefhrt ist, berschreiten. Wenn der Gegenstand mehrere gefhrliche Gter enthlt, muss jedes gefhrliche Gut getrennt eingeschlossen sein, um zu verhindern, dass diese whrend der Befrderung gefhrlich miteinander reagieren (siehe 4.1.1.6). Wenn sichergestellt werden muss, dass flssige gefhrliche Gter in ihrer vorgesehenen Ausrichtung verbleiben, mssen Ausrichtungspfeile gem den Vorschriften in 5.2.1.7.1 mindestens auf zwei gegenberliegenden senkrechten Seiten angebracht sein, wobei die Pfeile in die richtige Richtung zeigen.